Vor der Pflicht da
Start um 05:00 Uhr, nicht erst um 07:00 Uhr.
Die Räumpflicht ist eine Verantwortung. Wir übernehmen die Ausführung vertraglich, dokumentieren jeden Einsatz und sind haftpflichtversichert. Den Nachweis brauchen Sie, falls es zum Streit kommt.
Ein Winterdienst-Vertrag allein reicht nicht. Entscheidend ist, dass geräumt war – und dass Sie das belegen können.
Zuerst zählt, ob der Weg zu der Zeit frei und gestreut war. Deshalb fotografieren wir mit Uhrzeit. Ohne Beleg bleibt die Diskussion im Nebel.
Start um 05:00 Uhr, nicht erst um 07:00 Uhr.
Einmal schippen reicht bei anhaltendem Schnee nicht.
Einsätze sind nachvollziehbar, nicht nur behauptet.
Wenn nachgeräumt werden muss, erreichen Sie uns.
Wir halten uns an die Bielefelder Streuregel.
Was nicht im Auftrag steht, räumen wir nicht heimlich – und rechnen es nicht nach.
Von Kosten und Räumpflicht bis zu Zielgruppen und Haftung – hier finden Sie die passenden Detailseiten.