Winterdienst für Hausverwaltungen Bielefeld

Rahmenvertrag, Nachweise und Sammelabrechnung für Ihr Portfolio

Rahmenvertrag statt Einzelkoordination, feste Objektleitung mit Diensthandy, monatliche Sammelabrechnung passend zur Betriebskostenumlage.

Für Verwaltungen

Winterdienst für Hausverwaltungen – ein Vertrag für alle Objekte

Statt jedes Objekt einzeln zu koordinieren, bekommen Sie einen festen Ansprechpartner, Nachweise pro Adresse und eine Sammelrechnung für die Umlage.

  • Ein Rahmenvertrag für alle Objekte
  • Feste Objektleitung mit Diensthandy
  • Nachweise mit Foto je Adresse
  • Monatliche Sammelabrechnung nach BetrKV
Winterdienst für Hausverwaltungen und WEG-Portfolios in Bielefeld

Ein Vertrag für alle Objekte

Neue Objekte kommen per E-Mail dazu.

Feste Objektleitung

Ein Ansprechpartner für alle Wohnanlagen.

Nachweise pro Objekt

Uhrzeit, Foto, Einsatzzeit – abrufbar im Objektbuch.

Monatliche Abrechnung

Aufschlüsselung nach Objekt und WE.

Ab 05:00 Uhr auf der Straße

Vor Beginn der Räumpflicht fertig.

WEG-Beschluss-Unterlagen

Textbausteine für die Eigentümerversammlung.

FAQ

Fragen von Hausverwaltungen

Wie schnell kann ein neues Objekt aufgenommen werden?
Wenn wir auf der bestehenden Route noch Kapazität haben, in der Regel innerhalb einer Woche. Ideal ist eine Anmeldung bis Mitte Oktober – dann steht das Objekt zum 1. November in unserer Bielefelder Route. Bei größeren Portfolios oder Sonderobjekten prüfen wir vorher gemeinsam die Zufahrten, damit der Ablauf im ersten Frost sitzt.
Wie funktioniert die Umlage nach BetrKV?
Sie erhalten monatlich eine Sammelrechnung, aufgeschlüsselt nach Objekt und Wohneinheit – passend zur Betriebskostenumlage nach § 2 Nr. 8 BetrKV. Enthalten sind Grundpauschale, tatsächliche Einsätze und Streugut. Die genaue Umlage nach Wohnfläche oder Einheit übernimmt Ihre Verwaltung; wir liefern die Aufschlüsselung, die dafür nötig ist.
Was ist mit gemischt genutzten Objekten?
Bei Objekten mit Wohn- und Gewerbeanteil teilen wir die Kosten anteilig nach Nutzung und weisen sie in der Rechnung getrennt aus – wichtig, damit der gewerbliche Teil steuerlich klar zuordenbar bleibt und die Umlage auf die Mieter DSGVO- und BetrKV-konform sauber getrennt ist.
Können wir kurzfristig aus dem Vertrag raus?
Ein Winterdienst-Rahmenvertrag läuft jeweils über eine komplette Saison (November bis März) und verlängert sich nicht automatisch – nach der Saison entscheiden Sie neu. Einzelobjekte innerhalb eines laufenden Rahmens lassen sich mit vier Wochen Frist zum Monatsende herausnehmen, wenn das Objekt verkauft oder die Verwaltung gewechselt wird.
Ihr individuelles Angebot

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Schicken Sie uns eine Objektliste – wir prüfen, was aufnehmbar ist.

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BüroHeeper Straße 269, 33607 Bielefeld
ErreichbarkeitMo–Fr 07:00–18:00 Uhr
Sa 10:00–14:00 Uhr
gern auch nach Vereinbarung