Räum- und Streupflicht Bielefeld

Wer räumen muss, bis wann, und was die Satzung sagt

In Bielefeld gilt die Straßenreinigungssatzung. Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, muss den Gehweg freihalten. Wir übernehmen das vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz.

Satzung

Die Räumpflicht in Bielefeld – ohne Juristendeutsch

Zwei Regeln zählen im Alltag: früh genug geräumt sein und kein Salz auf dem Gehweg. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass der Weg frei war.

  • Werktags 07:00–20:00 Uhr geräumt und gestreut
  • Sonn- und Feiertags 09:00–20:00 Uhr
  • Salz auf Gehwegen verboten – Splitt oder Sand
  • Verantwortlich: Eigentümer oder wer es per Vertrag übernimmt
Geräumter Gehweg vor einer Wohnanlage in Bielefeld
Kurzgefasst

Was in Bielefeld gilt

Maßgeblich sind die Straßenreinigungssatzung und die Streusalzverordnung. Wir starten um 05:00 Uhr, damit der Weg steht, bevor die Pflicht greift.

  • Werktags07:00–20:00 Uhr geräumt & gestreut
  • Sonn- & Feiertags09:00–20:00 Uhr geräumt & gestreut
  • StreumittelSalz auf Gehwegen verboten – Splitt/Sand vorgeschrieben
  • VerantwortlichEigentümer bzw. per Vertrag Übertragener
Praxis

Was die Pflicht im Alltag bedeutet

Gehweg zuerst

Der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück muss begehbar sein.

Auch bei Glätte

Nicht nur Schnee. Reif und Eis gehören dazu.

Nachschneien

Hört der Schnee nicht auf, muss nachgeräumt werden.

Kein Salz auf dem Gehweg

Wir streuen Splitt oder Sand. Salz nur, wo es ausdrücklich erlaubt ist.

Nachweis sichern

Uhrzeit und Foto, falls jemand ausrutscht.

Übertragen geht

Per Vertrag übernehmen wir die Ausführung. Die Dokumentation bleibt Pflicht.

FAQ

Fragen zur Räum- und Streupflicht

Wer muss in Bielefeld eigentlich räumen?
Grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks – so steht es in der Bielefelder Straßenreinigungssatzung. Mieter nur, wenn das im Mietvertrag klar geregelt ist.
Wann muss der Gehweg frei sein?
Werktags ab 07:00 Uhr, sonn- und feiertags ab 09:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr. Wir starten um 05:00 Uhr.
Darf man in Bielefeld mit Salz streuen?
Auf dem Gehweg nicht. Wir streuen mit Splitt oder Sand. Salz nur nach Rücksprache, wo es ausnahmsweise erlaubt ist.
Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Bußgeld ist möglich. Schlimmer: Wenn jemand stürzt, haftet, wer die Pflicht hatte und sie nicht erfüllt hat.
Reicht ein Winterdienst-Vertrag?
Für die Ausführung ja. Für den Ernstfall brauchen Sie den Nachweis, dass geräumt war – deshalb Foto und Uhrzeit.
Ihr individuelles Angebot

Räumpflicht an H&S übertragen

Wir übernehmen Gehweg, Zufahrt und das, was zur Pflicht gehört – mit Nachweis.

Jetzt anfragen
BüroHeeper Straße 269, 33607 Bielefeld
ErreichbarkeitMo–Fr 07:00–18:00 Uhr
Sa 10:00–14:00 Uhr
gern auch nach Vereinbarung