Gehweg zuerst
Der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück muss begehbar sein.
In Bielefeld gilt die Straßenreinigungssatzung. Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, muss den Gehweg freihalten. Wir übernehmen das vertraglich und dokumentieren jeden Einsatz.
Zwei Regeln zählen im Alltag: früh genug geräumt sein und kein Salz auf dem Gehweg. Im Zweifel müssen Sie nachweisen können, dass der Weg frei war.
Maßgeblich sind die Straßenreinigungssatzung und die Streusalzverordnung. Wir starten um 05:00 Uhr, damit der Weg steht, bevor die Pflicht greift.
Der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück muss begehbar sein.
Nicht nur Schnee. Reif und Eis gehören dazu.
Hört der Schnee nicht auf, muss nachgeräumt werden.
Wir streuen Splitt oder Sand. Salz nur, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
Uhrzeit und Foto, falls jemand ausrutscht.
Per Vertrag übernehmen wir die Ausführung. Die Dokumentation bleibt Pflicht.
Von Kosten und Räumpflicht bis zu Zielgruppen und Haftung – hier finden Sie die passenden Detailseiten.